Steuerrecht aktuell

Grundstücksgleiche Rechte in der ImmoESt

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Der Begriff des Grundstücks ist ein Kernelement der ImmoESt: Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte zählen nach § 30 EStG zu Grundstücken in der ImmoESt. Der Beitrag klärt den Begriff der "grundstücksgleichen Rechte".

Die Überschrift "Private Grundstücksveräußerungen" in § 30 EStG charakterisiert den Tatbestand einer Ertragsbesteuerung von "Grundstücksveräußerungen". § 30 Abs 1 Satz 1 EStG erklärt Grundstücke im Privatvermögen zum Steuergegenstand. § 4 Abs 3a EStG erfasst dagegen Grundstücke im Betriebsvermögen. Ertragsteuerrechtlich gibt es nur die beiden Kategorien Betriebs- oder Privatvermögen. Das "oder" ist dabei als ein "entweder ... oder" zu verstehen (in Latein: "aut ... aut"). Eine dritte Kategorie existiert nicht. ("Tertium non datur.") Somit ist klar: "Grundstücksveräußerungen" sind das Kernelement der Immobilienertragsbesteuerung nach § 4 Abs 3a und §§ 30, 30a bis c EStG.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/479

20.06.2016
Heft 12/2016
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.