Fachliteratur / Aufsätze / Kreditschutz

Haghofer, Zur Wirksamkeit qualifizierter Nachrangklauseln, VbR 2015/27, 43

Bearbeiterin: Sophie-Katharina Matjaz

Will ein Unternehmer direkt beim Anlegerpublikum Kredit aufnehmen, muss er in den Darlehensbedingungen für die Ansprüche der Darlehensgeber einen qualifizierten Nachrang vereinbaren. Andernfalls läge ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft vor. Qualifizierte Nachrangklauseln weichen zum Nachteil des Anlegers vom dispositiven Recht ab. Sie unterliegen daher einer Inhalts- und Geltungskontrolle nach den Bestimmungen des ABGB und KSchG und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Der Beitrag setzt sich mit den Details auseinander.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2015/115

30.06.2015
Heft 3/2015