Die Stellung des Kostenersatzberechtigten in der Insolvenz des rechtsschutzversicherten Verfahrensgegners ist Gegenstand dieses Beitrages. Im Gegensatz zur E OGH 7 Ob 133/14f, nach der die Leistung des Rechtsschutzversicherers in die Masse fließen soll, befürwortet der Autor ein Recht auf bevorzugte Befriedigung des Kostenersatzberechtigten.
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