In aller Kürze

"Hitzefrei" auf Baustellen - Neue Temperaturabfrage von der ZAMG

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Seit 2013 gilt Hitze laut Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) als "Schlechtwetter" (siehe BGBl I 2012/177, ARD 6288/5/2013). In den Schlechtwetterkriterien der BUAK wurde Hitze mit einer Temperatur von mehr als 35 °C - gemessen nach den Kriterien der World Meteorological Organization (WMO-Kriterien) - festgelegt. Bei Überschreiten dieser Temperatur kann auf Anordnung des Arbeitgebers die Arbeit entfallen und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung. Der Arbeitgeber erhält dafür eine Rückerstattung von der BUAK. Da eine Messung der Temperaturen nach den WMO-Kriterien durch den Betrieb nicht vorgenommen werden kann, bietet die BUAK eine Temperaturabfrage von der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) an, deren Daten dann auch für die Wetterprüfung durch die BUAK herangezogen werden. Das Messintervall beträgt 10 Minuten und wird aktuell angezeigt. Die geografische Zuordnung der Baustelle zu einem Messpunkt erfolgt dabei über die Postleitzahl der Baustellenadresse. Die Abfrage ist so eingerichtet, dass ausschließlich Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte die "Temperaturauskunft" in Anspruch nehmen können. (Quelle: www.buak.at)

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Artikel-Nr.
ARD 6505/2/2016

07.07.2016
Heft 6505/2016