Internationale PV

Im Ausland tätiger Dienstnehmer erkrankt ➜ Kostenübernahme durch Dienstgeber ➜ steuerpflichtiger lohnwerter Vorteil?

Mag. Petra Göllner

Erkrankt ein Dienstnehmer während eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes (Dienstreise oder Entsendung), muss der Dienstgeber in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen die vollen Kosten für die medizinischen Behandlungen des Dienstnehmers bezahlen (§ 130 ASVG). Die zuständige Gebietskrankenkasse ersetzt in diesen Fällen lediglich einen der Höhe nach limitierten Erstattungsbetrag, sodass der Großteil der Behandlungskosten endgültig vom Dienstgeber zu tragen ist.

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Artikel-Nr.
PVP 2015/81

27.11.2015
Heft 11/2015
Autor/in
Petra Göllner

Mag. Petra Göllner ist geprüfte Personalverrechnerin, langjährige Leiterin einer großen Personalverrechnungsabteilung, Personalrechtsberaterin, Expat-Betreuerin und Expertin in internationalen PV-Abrechnungsfragen. Sie ist bei der Steuerberatungskanzlei AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. tätig.