Wirtschaftsrecht

In Kraft: Die neue europäische Insolvenzverordnung

Sen. Scientist Dr. Claudia Reith

Schätzungen der EU zufolge gibt es jährlich ca 50.000 grenzüberschreitende Insolvenzen.1 Den rechtlichen Rahmen für die Koordinierung derlei Insolvenzen im europäischen Justizraum bot seit 2002 die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO), mit der erstmalig das internationale Insolvenzrecht gemeinschaftsrechtlich geregelt wurde. Der noch aus den 1990er-Jahren herrührende Rechtsakt weist jedoch nicht nur Regelungslücken auf, sondern offenbarte bei der praktischen Anwendung auch inhaltliche Defizite. Der Unionsgesetzgeber hat diese Schwächen nunmehr aufgegriffen und nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit eine neue EuInsVO verabschiedet. Während an der grundlegenden Systematik der EuInsVO festgehalten wurde, bringt die Neufassung einige wesentliche Änderungen mit sich.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/655

17.12.2015
Heft 12/2015
Autor/in
Claudia Reith
Dr. Claudia Reith arbeitet als Juristin beim Land Salzburg und war zuvor Senior Scientist am Fachbereich Privatrecht an der Juridischen Fakultät in Salzburg.