Aufsätze

Insolvenzfestigkeit und Anfechtung von an Konnossementen erlangten Zurückbehaltungsrechten der Akkreditivbank

Dr. Katharina Widhalm-Budak

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 168/11v1

Die Abwicklung von Kaufverträgen mittels Dokumentenakkreditiv bietet für den Verkäufer eine Sicherheit für das vereinbarte Entgelt, da sich die Akkreditivbank ihm gegenüber abstrakt unter der Bedingung der Übergabe bestimmter Dokumente zur Zahlung verpflichtet. Andererseits ermöglicht sie auch eine Sicherstellung der den Kaufpreis idR vorfinanzierenden Akkreditivbank, da ihr die für die Innehabung des Kaufgegenstandes relevanten Dokumente direkt vom Verkäufer übergeben werden und sie daran ein unternehmerisches Zurückbehaltungsrecht gem § 369 UGB erwirbt.2 In der E 3 Ob 168/11v hatte der OGH die Insolvenzfestigkeit und Anfechtbarkeit eines solchen Zurückbehaltungsrechtes zu beurteilen. Er stellte dabei klar, dass der Akkreditivbank selbst dann ein Absonderungsrecht zukommt, wenn ihr die Dokumente erst nach Insolvenzeröffnung zugehen und eine Anfechtung nach § 31 KO3 einer vor Insolvenzeröffnung erfolgten Dokumentenübergabe an der fehlenden Gläubigerstellung der Bank scheitert. Die vom OGH dazu angeführte Begründung wird im Detail näher untersucht.

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Artikel-Nr.
ZIK 2012/119

29.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Katharina Widhalm-Budak

Dr. Katharina Widhalm-Budak war Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Wien, ist seit April 2001 Rechtsanwältin in Wien und seit 2008 Lektorin an der Universität Wien. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht. Sie hält regelmäßig Vorträge zum materiellen Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht und ist Fachautorin einschlägiger Publikationen.

Publikationen:
Handbuch Anfechtungsrecht (2008);
Kontokorrentkredit und Konkursanfechtung (2001);
Widhalm-Budak in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze (Kommentar zur Konkursordnung) §§ 21, 22 KO;
Das Aufschiebungsrecht des Masseverwalters gem § 120a KO, ZIK 2003, 4 uva.