In § 73f Abs 2 Z 3a VAG wird der Garantiefonds bei Versicherungsunternehmen, die ausschließlich die Rückversicherung betreiben, ab 1. 1. 2015 auf mindestens 3,6 Mio € erhöht (bisher mindestens 3,4 Mio €) (BGBl II 2014/226).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.