Änderung der Standard- und Muster-Verordnung 2004 (StMV-Novelle 2015), BGBl II 2015/278. Als neue - und damit gem § 17 Abs 2 Z 6 DSG nicht meldepflichtige - Standardanwendung wird die Datenanwendung "SA037 Melde- und Kontrollsysteme zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" eingefügt.
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