Thema

Internationale Zuständigkeit bei Kapitalanlagedelikten

Mag. Wolfgang Fichtinger

Zugleich eine Besprechung von 3 Ob 14/12y = Zak 2012/681, 359

Der OGH hatte unlängst (3 Ob 14/12y) zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein geschädigter inländischer Anleger, der ein deliktisches Verhalten eines ausländischen Schädigers behauptet, den besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gem Art 5 Z 3 LGVÜ 1988 in Österreich in Anspruch nehmen kann. Nach dieser Bestimmung kann eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, im Inland vor dem Gericht des Ortes geklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Art 5 Z 3 LGVÜ 2007 bzw Art 5 Z 3 EuGVVO haben diese Regelung inhaltlich beinahe unverändert übernommen und lediglich zusätzlich klargestellt, dass dem Kläger der Gerichtsstand auch dann offensteht, wenn das schädigende Ereignis erst einzutreten droht. Daher ist zu erwarten, dass der OGH die Grundsätze dieser Entscheidung auch auf das LGVÜ 2007 und die EuGVVO übertragen wird.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/658

08.10.2012
Heft 18/2012
Autor/in
Wolfgang Fichtinger

Dr. Wolfgang Fichtinger ist Rechtsanwaltsanwärter bei Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft und Lektor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Publikationen:

Das Zahlungsdienstegesetz, JAP 2009/2010, 176 (gemeinsam mit Schopper); Die Zulässigkeit von Lösungsklauseln für den Insolvenzfall nach dem IRÄG 2010, insbesondere bei Kreditgeschäften, ÖBA 2010, 818 (gemeinsam mit Foglar-Deinhardstein); Anm zu 3 Ob 107/11y, EvBl 2012/5, 36; Negative Immissionen – Judikaturüberblick und ausgewählte Fragen, Zak 2012/249, 123; Internationale Zuständigkeit bei Kapitalanlagedelikten, Zak 2012/658, 347.