Artikelrundschau März 2016 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Irrtum und grobe Fahrlässigkeit im Finanzstrafrecht (Leitner, SWK 9/2016, S. 493)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Mit Inkrafttreten des StRefG 2015/2016 sei die Strafbarkeitsschwelle für fahrlässige Abgabenverkürzung und andere Verkürzungsdelikte auf grobe Fahrlässigkeit angehoben, die Regelung über den Verbotsirrtum angepasst und das "Beraterprivileg" aufgehoben worden. In der Literatur werde die Sorge ausgedrückt, dass dadurch die Rechtslage für berufsmäßige Parteienvertreter verschärft worden sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/357

02.05.2016
Heft 9/2016