Thema

Ist das Betreiben von Heimen (tatsächlich) eine gebarungsrechtliche Hauptleistung?

RA Dr. Christian Prader / ao. Univ.-Prof. Dr. Raimund Pittl

Immer wieder stellt sich die Frage, wie im Rahmen eines Heimbetriebs erbrachte Leistungen wohnungsgemeinnützigkeitsrechtlich einzuordnen sind.1 Schinnagl 2 vertritt dazu den Standpunkt, dass solche Leistungen unter § 7 Abs 1 und 2 WGG zu subsumieren und damit zugleich als Hauptgeschäft einer GBV zu qualifizieren seien. Diese in der Lit nicht unumstrittene These wird im folgenden Beitrag näher beleuchtet.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2022/14

03.06.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.

Raimund Pittl

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Raimund Pittl lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck. Zahlreiche Publikationen zum Bürgerlichen Recht sowie zum Wohn- und Immobilienrecht.