Steuerrecht aktuell

Kapitalverkehrsfreiheit und Exit-Tax-Bestimmungen: Änderung der Entstrickungsbesteuerung bei Drittstaaten notwendig?

Erik Pinetz, LL.M. MSc. / Erich Schaffer, MSc. LL.B.

Im Urteil DMC hat der EuGH erstmals die Kapitalverkehrsfreiheit bei einer nationalen Entstrickungsbesteuerungsregelung für einschlägig erachtet. Fraglich ist daher, inwiefern nun bei den österreichischen Entstrickungsbesteuerungsregelungen Änderungen in Hinblick auf Drittstaatssachverhalte notwendig sind.

Der österreichische Gesetzgeber hat auf das EuGH-Urteil Lasteyrie du Saillant 1 mit entsprechenden gesetzlichen Änderungen der "Wegzugsbesteuerung"2 reagiert.3 Die weiteren Entscheidungen des Gerichtshofs in diesem Bereich konnten daher weitgehend als Bestätigung für die Unionsrechtskonformität der nationalen Regelungen aufgefasst werden.4 Dies wurde durch das Urteil DMC 5 in Bezug auf EU-Mitgliedstaaten auch bekräftigt. Allerdings sah der Gerichtshof in dieser Entscheidung die Kapitalverkehrsfreiheit als einschlägig für die Beurteilung der Unionsrechtskonformität der deutschen Entstrickungsbesteuerungsregel im UmwStG an.6 Entsprechend der neuen Rechtsprechungslinie7 des EuGH zum Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit, die nun auch im Hinblick auf "Exit-Tax-Regelungen" übertragen wurde, beleuchtet dieser Beitrag die Auswirkungen auf die einschlägigen österreichischen Bestimmungen. Dazu wird auf Basis der Aussagen des EuGH im DMC-Fall die Abgrenzung zwischen Kapitalverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit in der jüngeren Rechtsprechung des EuGH analysiert und diese Abgrenzung auf die einschlägigen österreichischen Regelungen übertragen. Danach wird auf die unterschiedliche Rechtfertigungs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung von Ungleichbehandlungen mit Drittstaaten im Vergleich zu EU-Mitgliedstaaten eingegangen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/689

05.09.2014
Heft 17/2014
Autor/in
Erich Schaffer

Dr. Erich Schaffer, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Senior Tax Manager bei Grant Thornton Österreich, Lektor an der WU Wien sowie Fachautor und Fachvortragender. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Konzernsteuerrecht, internationales Steuerrecht, Mergers & Acquisitions, Steuerfragen iZm Immobilien sowie im Bereich der Rechtsverkehrsteuern.

Erik Pinetz

Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc ist geschäftsführender Gesellschafter, Rechtsanwalt und Steuerberater in Neusiedl am See. Schwerpunkt seiner Beratungs- und Berufstätigkeit liegt im Immobilien- und Immobiliensteuerrecht sowie im Bereich der damit verbundenen Rechtsverkehrsteuern. Des Weiteren ist er Autor diverser Fachpublikationen und Lehrbeauftragter an der WU Wien.