Artikelrundschau / Sozialversicherung

Karl, Krankenbehandlung im Falle der Entsendung, ZAS 2016, 165

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In Bezug auf die Krankenversicherung bei Entsendungen stellen sich vor allem zwei Fragen: In welchem Staat ist der Arbeitnehmer während des Auslandseinsatzes krankenversichert und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die konkrete Leistungsinanspruchnahme im Krankheitsfall. Die Autorin stellt in ihrem Beitrag dar, wie das nationale und europäische Recht die Gewährung von Gesundheitsleistungen an entsendete Dienstnehmer sicherstellen. Entgegen der Rechtsansicht des OGH vertritt sie dabei die Ansicht, dass im Falle einer Entsendung in einen anderen EU-Mitgliedstaat nur die Verordnung (EG) 883/2004, nicht aber auch § 130 ASVG zur Anwendung komme, wonach der Dienstgeber dem entsendeten Dienstnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen hat und einen Ersatzanspruch gegen den Krankenversicherungsträger hat. Alternativ komme aber auch ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 131 und § 150 ASVG oder § 7b Abs 6 SV-EG in Betracht. Gegen die Anwendung des § 130 ASVG spreche auch, dass dieser einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU darstellt.

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Artikel-Nr.
ARD 6511/20/2016

19.08.2016
Heft 6511/2016