Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

Kartellrechtliche Hausdurchsuchung nicht nur bei aktuellem Geschehen

Das Verhalten, das durch einen Hausdurchsuchungsbefehl aufgedeckt werden soll, muss kein aktuelles Geschehen, sondern kann grundsätzlich auch ein in der Vergangenheit liegender abgeschlossener Sachverhalt sein. Solange ein bestimmtes Verhalten als kartellrechtswidrig verfolgt werden darf, kann es auch mit allen der Ermittlungsbehörde zur Verfügung stehenden Ermittlungsmethoden erforscht werden. OGH als KOG 6. 5. 2014, 16 Ok 3/14.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2014/483

15.08.2014
Heft 8/2014