Der EuGH wurde in einem Vorlageverfahren erstmals mit Art 8 der Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG befasst, der die Pflicht des Kreditgebers beinhaltet, eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen, weil ein Schutz der Verbraucher vor unverantwortlicher Gewährung von Krediten, die ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten und zu ihrer Zahlungsunfähigkeit führen können, gewährleistet werden soll. Der Autor untersucht in seinem Beitrag die Bedeutung der Entscheidung des EuGH für das dt Recht.
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