Erkenntnisse des EuGH

Kein Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit bei Anrechnungsmethode für Inlandsdividenden, Befreiungsmethode für Auslandsdividenden

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn

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EuGH 11. 9. 2014, C-47/12, Kronos International Inc.gegen Finanzamt Leverkusen ECLI:EU:C:2014:2200

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2016/21

01.02.2016
Heft 3/2016