Thema

Kein zusätzliches Rücktrittsrecht bei "automatischen" Verlängerungen von Fernabsatzverträgen

Dr. Matthias Dangl, LL.M.

Eine Anmerkung zu EuGH C-565/22, VKI/Sofatutor

In seinem Urteil vom 5. 10. 2023 (C-565/22, VKI/Sofatutor = Zak 2023/591, 336) stellt der EuGH klar, dass Verbraucher im Fall einer "automatischen" Verlängerung eines Fernabsatzvertrags kein neuerliches Rücktrittsrecht haben, sofern sie über die (ab einem gewissen Zeitpunkt) bestehende Kostenpflichtigkeit des Vertrags ordnungsgemäß belehrt wurden. Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidung in der gebotenen Kürze dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/645

27.11.2023
Heft 19/2023
Autor/in
Matthias Dangl

Dr. Matthias Dangl, LL.M., war Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Derzeit ist er Referent in der Stabsstelle für europäische und internationale Ressortangelegenheiten im Bundesministerium für Justiz. Seine Dissertation „Die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher – Inhalte und Optionen zur Umsetzung in das österreichische Recht“ wurde im März 2023 veröffentlicht.