Die EU-Abschlussprüfer-VO Nr 537/2014 sieht unter anderem eine zehnjährige zwingende Rotation der Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses vor. Der Beitrag analysiert, ob sie bei Abschlussprüferbestellungen österreichischer Kreditinstitute und Versicherungen bis inklusive 16. 6. 2016 für das darauffolgende Geschäftsjahr, typischerweise 2017, bereits gilt.
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