Aktuelles

(Keine) Anwendung der Verordnung (EU) Nr 537/2014 auf Abschlussprüferbestellungen österreichischer Kreditinstitute und Versicherungen bis 16. 6. 2016

Dr. Peter Konwitschka

Die EU-Abschlussprüfer-VO Nr 537/2014 sieht unter anderem eine zehnjährige zwingende Rotation der Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses vor. Der Beitrag analysiert, ob sie bei Abschlussprüferbestellungen österreichischer Kreditinstitute und Versicherungen bis inklusive 16. 6. 2016 für das darauffolgende Geschäftsjahr, typischerweise 2017, bereits gilt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/17

30.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Peter Konwitschka

Dr. Peter Konwitschka ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH und in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Versicherungsrecht spezialisiert tätig.

Publikationen:

ua Monographie Kapitalerhöhung durch Verrechnung von Gesellschafterforderungen (1998, ausgezeichnet mit der Walther Kastner-Preis); Mietwagenkosten des Kfz-Leasingnehmers, JAP 1992/93, 116; Vom organisierten Vergehen zum organisierten Verbrechen - Submissionskartelle als organisierte Kriminalität im Bereich des Kartell-, Vergabe- und Strafrechtes in: Landesgruppe Österreich der Internationalen Strafrechtsgesellschaft (AIDP) (Hrsg), Organisierte Kriminalität und Wirtschaftsrecht (1998) 78 (gemeinsam mit Dr. Stephan Frotz); Verdeckte Sacheinlagen auch in Österreich – Heilung nicht nach § 45 AktG, RWZ 2000/118; Verdeckte Sacheinlagen bei sanierenden Kapitalerhöhungen und deren Heilung, ecolex 2001, 183; Abschlusskosten in der Lebensversicherung nach dem VersRÄG 2006, IndRME 2006; EFTA-Gerichtshof und VersRÄG 2006, ecolex 2006, 260; Die Kündigung von Lebensversicherungen bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge, VR 5/09,11 (gemeinsam mit Dr. Manuel Schalk); Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nicht kündbar, ecolex 2011/430 (gemeinsam mit Dr. Manuel Schalk). Die Reform des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts – Ausgewählte Themen, 16. ÖJT 2006 Bd II/2, 61 ff (gemeinsam mit Hon. Prof. DDr. Hellwig Torggler). Diverse Entscheidungsanmerkungen.