Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Keine teleologische Reduktion von § 12 Abs 3 Z 3 KStG trotz überschießender Regelung (Laudacher, SWK 13/2016, S. 665)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der VwGH habe eine Abschreibung der Beteiligung aus Großmutterzuschüssen aufgrund eines Veräußerungsverlusts bei der Zwischengesellschaft durch teleologische Reduktion von § 12 Abs 3 Z 3 KStG nicht anerkannt, weil die Wertänderungen auf den unterschiedlichen Ebenen nicht übereinstimmen müssten. Möglich sei aber eine Wertminderung der Beteiligung beim Gruppenträger in systematischer Interpretation von § 9 Abs 7 KStG.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/572

22.07.2016
Heft 14/2016