Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Keine Verbandsklage nach § 29 KSchG in Arbeitsrechtssachen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Erstmals hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Verbandsklage iSd §§ 28 - 30 KSchG auch in Arbeitsrechtssachen zulässig ist. Er hat dies verneint, weil das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz in § 54 ASGG selbst zwei Möglichkeiten regle, besondere Feststellungsverfahren in Arbeitsrechtssachen zu führen, wodurch dem besonderen Rechtsschutzbedürfnis von AN (und AG) ausreichend Rechnung getragen werde. Die vom Gesetzgeber zu weit gefassten Bestimmungen der Verbandsklage nach §§ 28 - 30 KSchG seien daher teleologisch dahin zu reduzieren, dass sie auf Arbeitsverhältnisse keine Anwendung finden. OGH 18. 12. 2014, 9 ObA 113/14d.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/144

17.03.2015
Heft 3/2015