Literaturübersicht / Schuldrecht

Kern, Wer darf wann welche Lücke füllen? wbl 2016, 61.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Autorin analysiert die EuGH-Judikatur zu den Rechtsfolgen der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln im Sinn der Klausel-RL 93/13/EWG (zB C-26/13, Kásler und Káslerné Rábai/OTP Jelzálogbank = Zak 2014/303, 162) und entwickelt darauf aufbauend eine eigene Lösung. Ihrer Auffassung nach hat die missbräuchliche Klausel zwingend ersatzlos zu entfallen, wenn der Vertrag ohne diese Regelung durchführbar bleibt. Wird er hingegen durch den Wegfall undurchführbar und ist die Gesamtnichtigkeit des Vertrags für den Verbraucher oder den Unternehmer von Nachteil, sei eine Ersatzklausel zu suchen, und zwar primär durch Anwendung vorhandenen dispositiven Rechts und sekundär im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung. Allerdings müsse diese Ersatzklausel faktisch eine wesentliche Schlechterstellung des Unternehmers gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung mit sich bringen, um eine ausreichende Abschreckungswirkung, die der EuGH zur Sicherstellung der Effektivität des Unionsrechts fordere, zu erzielen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2016/154

09.03.2016
Heft 4/2016