Buchhaltung und Bilanzierung

KEST-Pflichtige Einkünfte im Betriebsvermögen

Eva Eberhartinger / Stefan Haslinger / Eugen Strimitzer

Mit 1. 1. 1994 wurde das Ausmaß der Endbesteuerung u.a. bei natürlichen Personen auf Kapitalerträge ausgedehnt, die zu den Betriebseinnahmen gehören. Demzufolge sind Kapitalerträge aus Kapitalanlagen, die sich im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft befinden, bei den Gesellschaftern hinsichtlich der Einkommensteuer (nicht hinsichtlich der Erbschaftsteuer) endbesteuert. Befreiungserklärungen sind wirkungslos. Da die Zahlung der Kapitalerträge an die Personengesellschaft somit abzüglich der KESt erfolgt, die KESt aber keine Vorauszahlung auf die ESt darstellt (Endbesteuerung), stellt sich die Frage nach der Verbuchung.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 43

20.02.1996
Heft 2/1996
Autor/in
Stefan Haslinger

Dr. Stefan Haslinger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tax Partner KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Steuerberatung von Kreditinstituten und anderen Unternehmen im Bereich Financial Services. Er ist Leiter der Arbeitsgruppe Kapitalvermögen im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Eugen Strimitzer

Mag. Dr. Eugen Strimitzer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Partner der KPMG Austria Alpen-Treuhand Gruppe (www.kpmg.at). Er ist Mitglied der Fachsenate für Unternehmensrecht und Revision sowie Steuerrecht der KWT und schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerrecht und M&A sowie PE/VC tätig.