Im Bankenalltag kommt es regelmäßig vor, dass ein Kunde mehrere Konten bei ein und derselben Bank unterhält. Für den Fall der Insolvenz dieses Kunden ist es für die betroffene Bank von Bedeutung, inwieweit eine Aufrechnung des auf dem einen Konto (zB Kreditkonto) bestehenden Soll-Saldos mit einem auf einem anderen Konto bestehenden Haben-Saldo zulässig iSd §§ 19, 20 IO bzw in weiterer Folge anfechtungsfest ist. Der Beitrag versucht, diese Frage zu beantworten.
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