Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Köck, Anm zu ZAS 2016/15, 85

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Zu OGH 9 ObA 110/15i, ARD 6478/6/2015: Der OGH hat entschieden, dass die Übermittlung eines Fotos eines unterfertigten Kündigungsschreibens über "WhatsApp" an den anderen Arbeitsvertragspartner, das im hier anwendbaren KV normierte Schriftformgebot für Kündigungen nicht erfüllt. Es fehle die nicht ohne Weiteres gegebene Möglichkeit des Ausdruckes.

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Artikel-Nr.
ARD 6498/20/2016

12.05.2016
Heft 6498/2016