Arbeitsrecht

Kollektivvertragsangehörigkeit von Tankstellenmitarbeitern

RA Dr. Michael Ebner

Im Herbst 2014 sind drei OGH-Entscheidungen ergangen, wonach Mitarbeiter an Tankstellen mit Shop als Angestellte zu qualifizieren sind. Tankstellenangestellte sind nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte zu entlohnen, der höhere Mindestgehälter und höhere Nacht- und Wochenendzuschläge als der Tankstellenkollektivvertrag vorsieht. Der Beitrag stellt die rechtlichen Kriterien dar, die für die Kollektivvertragsangehörigkeit von Tankstellenmitarbeitern relevant sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/170

17.03.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Michael Ebner

Dr. Michael Ebner ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH, Salzburg. Tätigkeitsschwerpunkt ist Vertriebs-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht; Publikationen zum Arbeits-, Handels- und Kartellrecht.