Artikelrundschau Februar 2016 - Teil 2 / Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen

Kommunalsteuerpflicht bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung ins Ausland (Haas, SWK 6/2016, S. 375)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Werden Arbeitskräfte ins Ausland überlassen, werden diese auf Basis der bestehenden Verwaltungspraxis, unabhängig von der Dauer der Überlassung, der inländischen Betriebsstätte des Überlassers zugeordnet und dort mit ihren Bezügen zur Kommunalsteuer erfasst. Der VwGH widerspricht im Erk vom 21. 10. 2015, 2012/13/0085, dieser Rechtsansicht und nimmt nach Ablauf von 6 Monaten eine Zuordnung zur ausländischen Betriebsstätte vor.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/320

15.04.2016
Heft 8/2016