Steuerrecht

Konsequenzen aus der Steuerpflicht bei Taggeldern bei Belegschaftsvertretern - weiterhin keine Lohnsteuerpflicht?

Mag. Stefan Schuster

Aufgrund des bereits dargestellten Zusammenhangs der Personalvertretertätigkeit1 mit dem Dienstverhältnis2 soll auf die Thematik des inneren Zusammenhangs dieser beiden Tätigkeiten nicht mehr weiter eingegangen werden. Durch die Festlegung der Steuerpflicht von Tages- und Nächtigungsgeldern durch den 2. LStR-Wartungserlass 20143 stellt sich die Frage, was dies in weiterer Folge für abgabenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Diese Konsequenzen versucht der Beitrag zu skizzieren.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/356

16.06.2015
Heft 6/2015
Autor/in
Stefan Schuster

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Steuerberater in Wien sowie Leiter des Center of Expertise und Investmentmanagement eines Telekommunikationsunternehmens. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Arbeits- und Sozialrecht und im Fachsenat für Steuerrecht (Lohnsteuer und Verfahrensrecht) der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig. Zudem ist er allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Vortragender, Herausgeber und Autor zahlreicher Beiträge in Fachpublikationen.