In aller Kürze

Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die im Rahmen eines nach Art 25 DBA-Griechenland geführten Verständigungsverfahrens getroffene Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich iSd Art 4 des DBA-Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht. (Erlass des BMF vom 13. 2. 2024, 2024-0.081.962)

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Artikel-Nr.
ARD 6889/2/2024

06.03.2024
Heft 6889/2024