In aller Kürze

Kostenvorschuss für Sachverständigengebühren - Rechtsmittel

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Ein Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses für Sachverständigengebühren kann nach Ansicht des LGZ Graz (4 R 176/15d) dem Grunde nach weder im streitigen Verfahren noch im Außerstreitverfahren mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Ein Rekurs, mit dem eine Partei eines Erbrechtsverfahrens einwendet, dass nicht sie Beweisführerin ist und der Kostenvorschuss dem Gegner auferlegt werden sollte, sei daher als unzulässig zurückzuweisen.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/242

26.04.2016
Heft 7/2016