Beiträge

Kreditvertragstypische Rechte zur Information und Einflussnahme aus der Sicht eines Kreditinstituts

Dr. Georg Weissel

Kreditinstitute müssen stets die Balance zwischen der Absicherung ihrer Risikoposition und einer unzulässigen Einmischung in Angelegenheiten ihres Kreditnehmers halten. § 5 EKEG bildet einen wesentlichen Teil der dafür geltenden Normen. Der nachfolgende Beitrag behandelt den Zusammenhang mit den Normen des Bankenaufsichtsrechts.

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/131

03.07.2009
Heft 3/2009
Autor/in
Georg Weissel

Dr. Georg Weissel ist derzeit in der Group Data Collection der Erste Group Bank AG tätig. Langjährige Praxis im Kreditrisikomanagement im Sparkassensektor; Publikationen zu bankrechtlichen Themen.