Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Kronberger/Kraft, Ein heißer Sommertag ➜ arbeitsrechtliche Herausforderungen für das Personalwesen, PVP 2016/40, 152

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Die Autoren gehen auf zahlreiche Fragen ein, die in Personalbüros im Sommer immer wieder im Zusammanhang mit Hitzetagen auftauchen. So betonen die Autoren, dass es grundsätzlich kein Recht auf "hitzefrei" gibt. Eine Ausnahme bestehe bei Bauarbeitern bei Temperaturen ab 35°C. Für einen hitzebedingten Schlechtwettertag, der nach dem BSchEG dann vorliegt, wenn drei Stunden mit mehr als 35°C aufeinanderfolgen, gebühre den Arbeitern idR 60 % des Lohns. Für den Dienstgeber gelte ein Beitrags- und Rückerstattungssystem. Ein weiterer Aspekt des Artikels betrifft "Sommer-Goodies" am Arbeitsplatz, hinsichtlich derer nach Ansicht der Autoren ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch kaum denkbar sei. Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz werden ebenso thematisiert wie die Frage nach der Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers bei Verkehrsbehinderungen auf der Rückreise vom Urlaub oder bei Autopannen (zB Motorüberhitzung auf dem Weg zur Arbeit) und dadurch bedingtem verspäteten Erscheinen am Arbeitsplatz. In diesen Fällen könne ein wichtiger persönlicher Dienstverhinderungsgrund vorliegen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6510/20/2016

11.08.2016
Heft 6510/2016