Thema - Arbeitsrecht

Kündigung und Entlassung während der Schwangerschaft

Mag. Bettina Sabara

Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, so besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz, dh, die Arbeitnehmerin kann ohne Zustimmung des Gerichts nicht gekündigt oder entlassen werden. Das Gericht wird seine Zustimmung zudem nur bei Vorliegen bestimmter im Gesetz genannter Gründe erteilen. Der folgende Beitrag informiert darüber, was alles im Zusammenhang mit dem besonderen Bestandschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen zu beachten ist.

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Artikel-Nr.
ARD 6506/4/2016

14.07.2016
Heft 6506/2016
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).