Steuerrecht

Leasing - Zurechnung nach Optionsrecht?

Gunter Mayr

Die Zurechnung des Leasinggutes hängt beim Vollamortisationsvertrag nach einhelliger Meinung grundsätzlich vom Optionsrecht des Leasingnehmers ab; doch die Anknüpfung an das Optionsrecht überzeugt nicht: Da der Leasingnehmer das volle Investitionsrisiko sowie typischerweise auch die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt, ist das Leasinggut dem Leasingnehmer zuzurechnen.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/482

15.08.2000
Heft 8/2000
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.