IT-Recht Judikatur / LG Berlin / Internationales Privatrecht / Fernabsatz

LG Berlin: Ein Unternehmen mit Sitz in den USA, das Kurznachrichtendienste anbietet, wird verpflichtet, auf seiner Homepage AGB in deutscher Sprache anzubieten (Versäumnisurteil)

Bearbeiter: Wolfgang Feiel

§

BGB: § 305 Abs 2

TMG (Deutschland): § 5 Abs 1

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LG Berlin 9. 5. 2014, 15 O 44/13

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Artikel-Nr.
jusIT 2014/84

21.10.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Wolfgang Feiel

Wolfgang Feiel ist Leiter Recht & Kommunikation der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Er betreut vor allem die Verfahren der Regulierungsbehörden RTR, Telekom-Control-Kommission und Post-Control-Kommission. Zuvor war er im Verfassungsdienst des BKA und an der Universität Salzburg tätig. Er ist Lehrbeauftragter an Fachhochschulen und der Universität Wien.