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LG Berlin: Ein Unternehmen mit Sitz in den USA, das Kurznachrichtendienste anbietet, wird verpflichtet, auf seiner Homepage AGB in deutscher Sprache anzubieten (Versäumnisurteil)
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Artikel-Nr.
jusIT 2014/84
21.10.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Foto: Beigestellt
Wolfgang Feiel ist Leiter Recht & Kommunikation der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Er betreut vor allem die Verfahren der Regulierungsbehörden RTR, Telekom-Control-Kommission und Post-Control-Kommission. Zuvor war er im Verfassungsdienst des BKA und an der Universität Salzburg tätig. Er ist Lehrbeauftragter an Fachhochschulen und der Universität Wien.