Thema

Liegenschaften als taugliche Hinterlegungsobjekte?

Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair

Grundsätzliche Fragen des Hinterlegungsrechts sind vergleichsweise selten Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen. Zu gefestigt erscheinen die dogmatischen Grundlinien dieses Rechtsinstituts, als dass neue Markierungen zu erwarten wären.1 Umso bemerkenswerter ist es, wenn der OGH in der Entscheidung 3 Ob 88/14h = Zak 2015/272, 154 die Streitfrage verbindlich klärt, ob es möglich ist, eine Liegenschaft zum Gegenstand einer gerichtlichen Hinterlegung zu machen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2015/258

05.05.2015
Heft 8/2015
Autor/in
Andreas Mair

Dr. Andreas Mair ist Assistenzprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilenrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Sozialrecht Basics2 (2014; gemeinsam mit Burger und Wachter); Kommentierung der §§ 1411 – 1430 ABGB in Schwimann (Hrsg), ABGB-Taschenkommentar2 (2013); Krankheit als Behinderung, wbl 2014, 541.