Aktuelles

Lohn(Gehalts)nebenkosten ab 1. 1. 2016 in €

Höchstbeitragsgrundlage (monatlich); für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.670,00; für Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage € 9.720,00. Für Landarbeiter und (Nacht-)Schwerarbeiter ergeben sich gegenüber obiger Aufstellung abweichende DN-/DG-Anteile.Ohne Berücksichtigung des Zusatzbetrages (3,4 %), den Dienstnehmer für mitversicherte Angehörige, die von der Beitragsfreiheit der Mitversicherung ausgenommen sind, zu entrichten haben.

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Artikel-Nr.
PVP 2015/84

23.12.2015
Heft 12/2015