Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / EuGH

Markenfälschung - Mindestfreiheitsstrafe

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Art 49 Abs 3 GRC steht einer nationalen Rechtsvorschrift entgegen, die bei wiederholter oder mit schwerwiegenden schädigenden Folgen einhergehender Benutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht. Eine solche Strafe ist zwar in bestimmten Fällen einer Nachahmung nicht unbedingt unverhältnismäßig; doch kann eine Bestimmung, die einen besonders weit gefassten Straftatbestand mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren ahndet, nicht gewährleisten, dass die zuständigen Behörden in jedem Einzelfall gem der Verpflichtung aus Art 49 Abs 3 GRC sicherstellen können, dass die Schwere der verhängten Strafen nicht über die Schwere der festgestellten Straftat hinausgeht. EuGH 19. 10. 2023, C-655/21, G. ST. T. (Proportionnalité de la peine en cas de contrefaçon); zu einem bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2023/569

15.11.2023
Heft 11/2023