Rechnungswesen

Marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

MMMag. Dr. Annette Köll / WP Dr. Aslan Milla Wien

Die Regelwerke der Rechnungslegung (wie das UGB, IFRS etc) legen besondere Anforderungen an den Ausweis und an die Angabe von Beziehungen zu und Transaktionen mit nahestehenden Personen fest. Darüber hinaus fehlen im österreichischen Gesellschaftsrecht bislang explizite Regelungen für eine Beurteilung von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen. Allerdings weisen einzelne Bestimmungen im AktG bzw im GmbHG vergleichbare Regelungsanliegen auf. So dient etwa das Verbot der Einlagenrückgewähr nicht nur dem Gläubigerschutz, sondern soll auch Minderheitsgesellschafter vor unangemessenen Rechtsgeschäften eines (Mehrheits-)Gesellschafters mit der Gesellschaft schützen. Die derzeitigen Regelungen stellen sohin auf eine Ex-post-Publizität bzw -Betrachtung ab - nämlich durch entsprechende Anhangangaben bzw rechtliche Sanktionen bei Vorliegen unzulässiger marktunüblicher Geschäfte.1 Für börsenotierte Gesellschaften sind aufgrund der bis zum 10. 6. 2019 in nationales Recht umzusetzenden Aktionärsrechte-RL2 Änderungen zu erwarten, die den Schutz der Minderheitsgesellschafter durch eine Ex-ante-Information und eine Mitwirkung der Gesellschafter oder des Aufsichtsrats gewährleisten sollen, wobei die konkrete Ausgestaltung davon abhängen wird, in welchem Umfang der österreichische Gesetzgeber einzelne Mitgliedstaatenwahlrechte umsetzen wird.

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Artikel-Nr.
RWZ 2018/48

08.08.2018
Heft 7-8/2018
Autor/in
Annette Köll

MMMag. Dr. Annette Köll ist als Juristin (mit abgelegter Anwaltsprüfung) bei PwC Österreich tätig. Sie berät sowohl als Senior Risk Managerin bei Risk- und Independence-Fragen als auch bei gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen.

Aslan Milla

WP Dr. Aslan Milla ist Mitglied des österreichischen Beirats für Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung (AFRAC) sowie des Instituts für Facharbeit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) und leitet den dort eingerichteten Fachsenat für Abschlussprüfungen und sonstige Zusicherungsleistungen. Er ist Partner bei PwC, verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nationaler und internationaler Mandanten und bei der Einrichtung von Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie in Fragen der Rechnungslegung.