Wirtschaftsrecht

Mietzinsminderung bei Verletzung einer Konkurrenzklausel

Dr. Dan Katzlinger

Bestandnehmer von Geschäftsräumlichkeiten können sich gegen das wirtschaftliche Risiko von Konkurrenz in nächster Nachbarschaft teilweise absichern. Konkurrenzklauseln in Bestandverträgen können den Bestandgeber bei der Vermietung (weiterer) Geschäftsräumlichkeiten einschränken. Auf Verstöße gegen solche Konkurrenzklauseln kann der Bestandnehmer mit einer Mietzinsminderung reagieren, wenn erhebliche Umsatzeinbußen die Folge sind. Der Bestandnehmer sollte dabei auf eine lückenlose Dokumentation des Umsatzrückganges achten und muss beweisen, dass der Verstoß gegen die Konkurrenzklausel dafür kausal war.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/556

16.09.2014
Heft 9/2014
Autor/in
Dan Katzlinger

Dr. Dan Katzlinger ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Seine Beratungsschwerpunkte sind Liegenschaftstransaktionen, Bau- und Immobilienrecht sowie Prozessführung.