Neue Vorschriften / Steuerrecht

Mindestbesteuerungsreformgesetz - BGBl

Bearbeiter: Birgit Bleyer / Manfred Lindmayr

BGBl I 2023/187, ausgegeben am 30. 12. 2023

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wird und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Mindestbesteuerungsreformgesetz - MinBestRefG)

Dieses am 31. 12. 2023 in Kraft tretende Bundesgesetz setzt die Richtlinie (EU) 2022/2523 [zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union] in nationales Recht um. Mit der globalen Mindestbesteuerung soll allgemein sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von mindestens 750 Mio € weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Sofern in einem Steuerhoheitsgebiet, in dem die Unternehmensgruppe tätig ist, der länderweise für die Unternehmensgruppe berechnete Effektivsteuersatz den Mindeststeuersatz von 15 % unterschreitet, erfolgt im Rahmen der GloBE (Global Anti-Base Erosion)-Mustervorschriften die Erhebung sogenannter Ergänzungssteuern, um eine Anhebung des effektiven Besteuerungsniveaus auf 15 % sicherzustellen.

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Artikel-Nr.
ARD 6882/14/2024

17.01.2024
Heft 6882/2024