Neue Vorschriften / Sozialversicherungsrecht

Nachbesserungen beim Pflegebonus für Angehörige - BGBl

Bearbeiterin: Bettina Sabara

BGBl I 2023/161, ausgegeben am 22. 12. 2023
➜ zum Initiativantrag 3655/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6875/16/2023

Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

Seit Juli 2023 erhalten pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegebonus von € 1.500,- im Jahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass der nahe Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat. Zudem darf das eigene monatliche Durchschnittseinkommen € 1.500,- netto nicht überschreiten, sofern man für die Pflege nicht ohnehin seinen Job aufgegeben hat bzw als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger versichert ist (siehe BGBl I 2022/213, ARD 6830/15/2023).

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Artikel-Nr.
ARD 6882/12/2024

17.01.2024
Heft 6882/2024