Gesellschafts- und Steuerrecht

Nachrangigkeitserklärungen als begleitende Maßnahmen - eine Replik auf OLG Wien 15. 11. 2004, 28 R 111/04f, 28 R 112/04b

Mag. Miriam Simsa

Die Verschmelzung einer Gesellschaft mit negativem Verkehrswert kann, bei entsprechenden begleitenden Maßnahmen, zulässig sein. Eine solche begleitende Maßnahme kann auch die Abgabe einer Nachrangigkeitserklärung iSd § 67 Abs 3 IO sein.

Unter welchen Voraussetzungen eine real überschuldete Gesellschaft auf eine solvente Gesellschaft verschmolzen werden darf, wird in der Literatur intensiv diskutiert.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/34

25.05.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Miriam Simsa

Mag. Miriam Simsa ist Partnerin bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Sie hat sich auf die Bereiche Insolvenzrecht, Restrukturierungen sowie Finanzierungen spezialisiert. Sie berät seit mehr als 10 Jahren österreichische und internationale Unternehmen zu allen Aspekten im Zusammenhang mit notleidenden Kreditnehmern, einschließlich Refinanzierungen und Kreditverkäufen.