Artikelrundschau Jänner 2016 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Nachweis eines werbewirksamen Bewirtungsaufwandes versus gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (Wieser, RWZ 2016/2, S. 5)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder sind im Zusammenhang mit Werbung und werbeähnlichem Aufwand mit keinen Sonderrechten ausgestattet. Die Nachweispflicht gem § 20 Abs 1 Z 3 EStG bzw § 12 Abs 1 Z 3 KStG verstößt nicht zwangsläufig gegen § 9 Abs 2 RAO bzw § 91 WTBG.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/203

18.03.2016
Heft 6/2016