Thema

Negative Immissionen - Judikaturüberblick und ausgewählte Fragen

Mag. Wolfgang Fichtinger

Mit dem durch das ZivRÄG 2004 (BGBl I 2003/91) eingeführten und am 1. 7. 2004 in Kraft getretenen § 364 Abs 3 ABGB wurde eine Möglichkeit für Grundstückseigentümer geschaffen, sich gegen sogenannte "negative Immissionen" - den Entzug von Licht oder Luft - zur Wehr zu setzen. Nach dem Gesetzeswortlaut kann der Grundstückseigentümer einem Nachbarn die von dessen Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen, als diese das Maß des § 364 Abs 2 ABGB überschreiten und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks führen. Besondere praktische Bedeutung hat diese Bestimmung für den Schattenwurf durch Pflanzen am Nachbargrundstück. Der OGH hat mittlerweile zu einer Reihe von Fragen Stellung genommen. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Äußerungen der zahlreichen Entscheidungen geben.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/249

18.04.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Wolfgang Fichtinger

Dr. Wolfgang Fichtinger ist Rechtsanwaltsanwärter bei Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft und Lektor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Publikationen:

Das Zahlungsdienstegesetz, JAP 2009/2010, 176 (gemeinsam mit Schopper); Die Zulässigkeit von Lösungsklauseln für den Insolvenzfall nach dem IRÄG 2010, insbesondere bei Kreditgeschäften, ÖBA 2010, 818 (gemeinsam mit Foglar-Deinhardstein); Anm zu 3 Ob 107/11y, EvBl 2012/5, 36; Negative Immissionen – Judikaturüberblick und ausgewählte Fragen, Zak 2012/249, 123; Internationale Zuständigkeit bei Kapitalanlagedelikten, Zak 2012/658, 347.