Arbeitsrecht

Neue arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Plänen?

Ralf Peschek

Der Gesetzgeber hat im Entgeltrecht durch § 2a AVRAG einen Teil der bestehenden arbeitsrechtlichen Rechtsunsicherheiten bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen geklärt und den Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers erhöht. Nach Ansicht des Autors lässt sich § 2a AVRAG aber auch über den unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus als Argument heranziehen, dass der Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers erhöht wurde, etwa bei Regelungen über die Mitarbeiterbindung.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/241

15.04.2001
Heft 4/2001
Autor/in
Ralf Peschek

RA MMag. Dr. Ralf Peschek, LL.M., ist Experte für HR-relevante Rechtsfragen. Er ist Partner bei Wolf Theiss und Leiter deren internationaler Praxisgruppe für Arbeitsrecht in 13 CEE und SEE Ländern. Seit 2022 ist er der österreichische Vertreter im Management Board der EELA (European Employment Lawyers Association). Er beschäftigt sich in seiner Praxis mit Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Restrukturierungen und Sozialplänen, Managerhaftung, Mitbestimmungsrechten von Arbeitnehmern, der Vertretung von Klienten vor Gerichten und Behörden und Pensions- und Vergütungsthemen.