In der vorliegenden Ausgabe der ZIK ist das Urteil des EuGH 4. 9. 2014, Rs C-157/13, Nickel & Goeldner Spedition, abgedruckt und von Andreas Geroldinger besprochen, wonach normale Aktivprozesse des Insolvenzverwalters (im Anlassfall betreffend Entgelte für Güterbeförderungsleistungen) keine insolvenznahen Prozesse sind; damit richten sie sich hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit nicht nach der EuInsVO, sondern nach der EuGVVO oder anderen Rechtsgrundlagen.
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