Ob und in welcher Höhe Arbeitnehmern ein Pendlerpauschale zustehe, bestimme nach der derzeit geltenden Pendlerregelung nicht das Gesetz, sondern eine Soft-
ware. Der Pendlerrechner werde lediglich in der Pendlerverordnung erwähnt, die im Gesetz keine ausreichende Deckung finde, vom Gesetzgeber jedoch nach Belieben adaptiert werde.
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