Verordnung des BMF über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl II 2014/208:
Die ARR 2014 sind mit 23. 8. 2014 in Kraft getreten und haben die bisherigen ARR 2004, BGBl II 2004/51, abgelöst.
Neben Vorschriften betr die Abwicklungsstellen und die haushaltsrechtlichen Förderungsvoraussetzungen regeln die ARR 2014 va die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen (5. Abschnitt), die Förderungsgewährung und den Förderungsvertrag (6. Abschnitt), die förderbaren Kosten (7. Abschnitt), Kontrolle und Auszahlung (8. Abschnitt) sowie die Evaluierung nach Abschluss einer geförderten Leistung (9. Abschnitt).
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