Aktuelles / Finanzmarktrecht

Neue Standesregeln für Kreditvermittlung im BGBl

Bearbeiter: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Am 21. 4. 2016 wurde die auf § 69 Abs 2 GewO gestützte Verordnung des BMWFW über Standesregeln für die Kreditvermittlung im BGBl II (2016/86) kundgemacht. Die Verordnung dient der Umsetzung der RL 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher.

Die Verordnung erfasst die Tätigkeit gewerblicher Vermögensberater und Immobilienmakler, die die Tätigkeit der Kreditvermittlung ausüben. Sie definiert, wann standesgemäßes bzw standeswidriges Verhalten vorliegt, und definiert diese Begriffe.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/180

17.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.